Einlassvorbehalt der Jugendinitiative Grafing e.V.

Einlassvorbehalt der Jugendinitiative Grafing e.V.

Die Veranstalter/innen behalten sich gemäß §6 VersG/Art. 10 BayVersG vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die neonazistischen Organisationen angehören, der extrem rechten Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch antisemitische, rassistische oder nationalistische Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.